"Mein Selbstbestimmungsrecht – wie kann ich es nutzen: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung"

Im Rahmen der zweiten juristischen Onlineschulung zeigt MLaw Manuela Zimmermann in dieser Reihe auf, wie Sie Ihren Vorsorgeauftrag für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit errichten und was Sie damit erreichen. 
Die Notarin aus Langenthal mit weiteren Bürostandorten in Bern und Lotzwil (https://www.notariatadvokatur.ch/de) zeigt, wieso und wie Sie für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung errichten sollten. 

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Manuela Zimmermann

Denn um die Selbstbestimmung von Menschen auch in schwierigen Situationen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit der Zivilgesetzbuch-Gesetzesrevision im Jahre 2013 die beiden Rechtsinstitute «Vorsorgeauftrag» und «Patientenverfügung» geschaffen. Wie ein Vorsorgeauftrag errichtet wird und was man damit erreicht, beschäftigt heute viele Leute. Nicht nur KESB-Kritiker beschäftigen sich mit diesem Thema, sondern vor allem Leute, die ihr Selbstbestimmungsrecht bewusst wahrnehmen wollen.
 

Das Onlinereferat findet am 

Dienstag, 21. Januar 2025, 17.00 Uhr, statt.


Anmeldefrist: 12. Januar 2025

 

Ich nehme am Webinar vom 21. Januar 2025 teil: