Die Fonds
FONDS KÜNFTIGE SEKTIONSAUFGABEN
Mit dem Fonds für künftige Sektionsaufgaben bieten wir den Sektionen des Dachverbandes die Möglichkeit beim SGF Mikro-, Klein- und Grosskredite abzuholen.
Für einen Kredit brauchen wir ein schriftlich begründetes Gesuch mit den entsprechenden Beilagen. Das ausführliche Fondreglement ist im Mitgliederbereich.aufgeschaltet.
Gesuche sind per 31. März und 30. September einzureichen.
SGF-Solidaritätsfonds
Gesuche zur Überbrückung von finanziellen Engpässen können mittels eines For-mulars eingereicht werden. Die Mittel sind vorrangig zugunsten von Personen zu verwenden, die keinen Anspruch auf regelmässige Sozialhilfe haben. Bei Begünstigung von Personen, die Sozialhilfe beziehen, ist sicherzustellen, dass die Unterstützung nicht zur Entlastung der unterstützungspflichtigen Gemeinwesen führt.
Von den Mitteln profitieren können temporär in finanzielle Not geratene Frauen, z. B. auf Grund eines Stellenwechsels, Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung etc. gewährt werden. Auch Weiterbildungen können Unterstützung finden. Berücksichtigt werden Frauen, ihre Familien und ihre Partner mit Wohnsitz in der Schweiz.
SGF-Fonds Aufgaben des Dachverbandes
Der Mitgliederbeitrag und die Teilnahmegebühr an der Generalversammlung (GV) können auf Beschluss der GV reduziert werden. Wir bieten kostenlose juristische Beratung bei Statutenänderungen, bei der Beurteilung von recht lichen Sachverhalten oder bei Streitfällen. Jede Sektion hat pro Fall einen Anspruch auf Beratung im Umfang von maximal fünf Stunden, maximal drei Fälle pro Jahr und Sektion. Wir bieten kein eigenes Weiterbildungsangebot mehr an. Aber wir bieten den Sektionen und ihren Mitgliedern die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Die Anerkennung von ausserordentlicher gemein nütziger Arbeit in den Sektionen oder Kantonalverbän den kann pro Jahr mit insgesamt CHF 2 000 erfolgen. Oder melden Sie Ihre Sektion für den SGF-Preis an.