Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Die Eidgenössischen Kommission für Familienfragen hat zum Vorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» eine Stellungnahme verfasst.


 

 

Die EKFF bevorzugt das Modell der ständerätlichen Kommission zur finanziellen Unterstützung der Eltern mittels Betreuungszulagen über das Familienzulagengesetz gegenüber demjenigen des Nationalrats aufgrund der erhofften administrativen Vereinfachung. Dabei stellt sie jedoch die vorgeschlagene Finanzierung alleinig über Arbeitgeberbeiträge stark in Frage. 
 


 

Sie präferiert hingegen die vom Nationalrat definierten vier Förderbereiche der Programmvereinbarungen in der Höhe von 224 Mio. CHF im Kinderbetreuungsgesetz gegenüber der reduzierten Anzahl Förderbereiche der WBK-S in der Höhe von 128 Mio. CHF. 
 

Angleichung der Erwerbsersatzleistungen

Jana Fehrensen, Co-Präsidentin des SGF, ist Mitglied der Eidg. Kommission für Frauenfragen (EKF). Die EKF befürwortet die Angleichung der Erwerbsersatzleistungen und hat eine Stellungnahme eingereicht.
 

 

Die EKF spricht sich für den Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Erwerbsersatzleistungen für Mutterschaft und Militärdienst aus. Sie bedauert jedoch, dass die Nivellierung nach unten erfolgt und schlägt vor, dass der Höchstbetrag der Mutterschaftsentschädigung an den des Militärdienstes angeglichen wird - und nicht umgekehrt.
Vernehmlassungsstellungnahme zur Angleichung der Erwerbsersatzleistungen (PDF, 105 kB, 11.04.2024)


 

BVG-Reform - Ausbau oder Abbau für Frauen

Politische Arbeit

Da mag so manche von uns sagen: “Was geht es nun mich als SGF-Frau an?“ Parteipolitisch wirkt unser Dachverband nicht mit. Wir haben eine andere gemeinsame Basis und konzentrieren uns auf sachpolitischen Belange, die uns Frauen (im erweiterten Sinne) betreffen. 
Deshalb werden sie weder heute noch jemals in der Zukunft eine Wahlempfehlung von uns bekommen. Und das, obwohl sich einige von unseren Frauen zur Wahl aufstellen lassen.
Das ist auch weiter nicht verwunderlich.

Denn eine Frau, die sich bereits in einem Frauenverein bewiesen hat, Führungsfähigkeit, Engagement und Durchhaltungsvermögen gezeigt hat, bringt schon viele wesentliche Eigenschaften für eine erfolgreiche Politikerin mit.

Frauenvereine und ihre Gremien sind nun mal gute Lebensschulen. Und wählen muss auch für uns Frauen eine demokratische Pflicht sein.

In einer anderen politischen Angelegenheit wollen wir aber eine klare Empfehlung geben. Nämlich bei den anstehenden Reformen der Altersvorsorge. Im nächsten Jahr stehen im Frühling und in Frühsommer gleich einige Abstimmungen an, die gerade für Frauen und ihre Altersvorsorge wesentliche Konsequenzen haben könnten. Einerseits wird über die Renteninitiative der Jungliberalen abgestimmt, andererseits über die 13. AHV - Rente. Beide AHV-Vorlagen werden bereits kontrovers diskutiert, denn beide haben grossen Einfluss darauf, wie wir unseren Altersabend gestalten werden.


 

Noch viel mehr Einfluss wird aber die Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG) haben, über die wir ebenfalls nächstes Jahr abstimmen.

Am 9. November haben die Frauendachverbände gemeinsam online über die BVG-Reform informiert.

 

Hier geht es zur Präsentation vom Webinar
Hier geht es zur Präsentation vom Webinar

 

Die Vorlage ist sehr komplex und während sie für einige Frauen Renten-Zuwachs bedeutet, ist sie für andere Frauen mit Renten-Abbau verbunden.

Und deshalb unsere klare Empfehlung: INFORMIEREN SIE SICH. Denn nur wer über genügend Informationen verfügt, kann auch wirkliche kompetent entscheiden.Die Abstimmungsvorlagen haben es in sich.

Politik von frauen für frauen

Unser Dachverband SGF hat die «Frauensession 2021» mitorganisiert. Am 29. und 30. Oktober 2021 berieten 246 gewählte Teilnehmerinnen aus der ganzen Schweiz über 70 Geschäfte und verabschiedeten insgesamt 23
Forderungen. Der SGF hatte bei den Themen Freiwillige Arbeit und Care-Arbeit die Federführung. Im Frühling 2022 wurde unsere Petition zur Aufwertung und Ausweitung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
vom Ständerat und seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) vorberaten und anschliessend einstimmig am 08.06.2022 als Postulat an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat muss eine Ausweitung und Aufwertung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
prüfen und dazu einen Bericht vorlegen. Der SGF unterstützte und begleitete die Arbeiten.

Unsere zweite Petition „Beitritt der Schweiz zur Wellbeing Economy Governments Partnership (WEGo)“ wurde noch nicht traktandiert (Stand Anfang Dezember 2022). Wir werden auch den Werdegang dieser Petition beobachten und eng begleiten.

«Bilanz ein Jahr danach: Was hat die Frauensession 2021 erreicht?», digitale Veranstaltung, gemeinsam mit den Partnerinnenorganisationen der Frauensession am 25. Oktober 2022

Ein Jahr nach der Frauensession 2021 zogen die Organisatorinnen gemeinsam mit den Präsidentinnen der Frauensessions-Kommissionen Bilanz. Eine Gesetzesvorlage zur Kita-Finanzierung, die nationalrätliche Kommission

 verlangt «Nur Ja heisst Ja» im Sexualstrafrecht, aufgewertete Care-Arbeit und ein vom Nationalrat
gefordertes Forschungsprogramm für Gendermedizin: Die Resultate ein Jahr nach der historischen Zusammenkunft sind beeindruckend. Die Hälfte der damals 23 eingereichten Petitionen sind auf gutem Weg oder wurden bereits erfüllt. Darüber hinaus hat die Frauensession Politikerinnen nachhaltig vernetzt und Frauen ermutigt, eine politische Karriere zu starten.

Der SGF macht sachbezogene Politik abseits von allen Parteigrenzen, Politik zu Gunsten von Frauen und Familien. Auch im nächsten Jahr werden wir uns für die Belange der Frauen einsetzten und sachpolitisch aktiv bleiben.

BVG-Reform (BVG 21)

follow-up frauensession 2021

Jahrzehntealte Forderung der Frauenorganisationen und Politikerinnen aller Parteien erfüllt: Ständeratskommission korrigiert Systemfehler des Koordinationsabzugs in der beruflichen Altersvorsorge 

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S hat im Rahmen der Beratungen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) eine ganz entscheidende Verbesserung vorgenommen und eine langjährige Forderung der Frauenorganisationen und von Politikerinnen verschiedener Fraktionen angenommen: Endlich soll der Systemfehler des fixen Koordinationsabzugs fallen. Neu werden alle Einkommen prozentual gleich gut versichert. Damit werden kleine Einkommen, Teilzeitanstellungen und sämtliche Mehrfachbeschäftigte endlich fair fürs Alter versichert. Mit dem Mehrheitsantrag wird auch die zentrale Forderung der Petition Gleichstellung im Alter der Frauensession vom 29./30. Oktober 2021 erfüllt.

Mit einem anteilsmässigen Koordinationsabzug (15% des AHV-Lohns), wie ihn die Kommission vorschlägt, werden zahlreiche Probleme in der zweiten Säule gelöst:
•    Kleine und hohe Einkommen werden genau gleich gut abgesichert.
•    Paare können Erwerb und Familienarbeit aufteilen, ohne Einbussen in der Altersrente zu erfahren.
•    Und auch Mehrfachbeschäftigte erfahren keinen Nachteil mehr.
Damit wird endlich Gleichstellung und Gerechtigkeit in der beruflichen Vorsorge geschaffen.
 

Wie geht es weiter mit den Forderungen der Frauensession? Eine aktuelle Übesicht über den Stand der Petitionen findet sich auf der Frauensessions-Website
 

Frauensession im Bundeshaus am 29./30. Oktober 2021

Zweite Frauensession schreibt Geschichte
2 Tage, 246 Frauen, 77 Abstimmungen: Das war die historische Frauensession 2021. Die professionelle und engagierte Arbeit der Teilnehmerinnen wurde von anwesenden Politikerinnen und Bundesrätinnen gewürdigt, sowie ihr starker Wille, eine politische Wirkung zu erzielen.

Am 30. Oktober 2021 wurden die verabschiedeten Petitionen feierlich dem Ratspräsidium zuhanden des Parlaments übergeben. Die Frauensession fordert unter anderem einen Fonds zur Finanzierung von Kinderbetreuungsinfrastruktur, eine Aufwertung von Care-Arbeit, eine Revision des Eherechts für Bäuerinnen und eine nationale Kampagne für die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt.

«Wir sind stolz, Teil dieses historischen Ereignisses zu sein.»
Jana Fehrensen, SGF-Co-Präsidentin

Schlussbericht

Medienmitteilung  Frauensession 2021

Link zur Website Frauensession 2021 

SGF-Vertreterin bei der eidg. kommission für frauenfragen Ekf

Gratulation an die SGF-Co-Präsidentin zur Wahl in die Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF


 

Der Bundesrat hat am 19. August 2021 Jana Fehrensen zur Vertreterin des SGF Dachverbandes Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen bei der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF gewählt.

Jana Fehrensen engagiert sich seit 2016 mit Herzblut für die Besserstellung der Frau im SGF-Zentralvorstand und engagiert sich tatkräftig bei den Vorbereitungen der Frauensession 2021.

2021-09-06 Medienmitteilung Ersatzwahl EKF
2021-09-06 Medienmitteilung Ersatzwahl EKF

Revision des Sexualstrafrechts

Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

Der SGF-Dachverband hat eine Vernehmlassungsstellungnahme eingereicht.

2021-05-10 SGF-Vernehmlassungs-Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts
2021-05-10 SGF-Vernehmlassungs-Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts

Frauenbündnis altersvorsorge

Das Frauenbündnis Altersvorsorge hat an seiner letzten Sitzung der Reformvorlage AHV 21 - diskutiert und beschlossen, sich mit folgendem Anliegen an die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S zu wenden:

Bei der Beratung der Vorlage muss der Rentenhöhe der Frauen besondere Beachtung zukommen, denn die Rentenreform muss aus Sicht des Frauenbündnisses Altersvorsorge zu klaren Verbesserungen der Frauenrenten führen.

2020_08_27_Frauenbuendnis_Altersvorsorge
2020_08_27_Frauenbuendnis_Altersvorsorge

Vernehmlassungsstellungnahme zur Reform der beruflichen vorsorge (BVG-Reform)

Grundsätzliche Bemerkungen
Zurzeit ist über ein Drittel der Frauen überhaupt nicht in der 2. Säule versichert, bei den Männern liegt dieser Anteil nur bei rund 15% (BFS-STATPOP). Wenn Frauen mit einer PK-Rente rechnen dürfen, so ist diese im Schweizer Durchschnitt nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer: Gemäss BFS-Neurentenstatistik betrug eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken (Median pro Monat). Dies bedeutet, dass jeweils 50% der Personen eine höhere und 50% eine tiefere Rente erhielten. In Branchen mit einem hohen Anteil an Frauen und Teilzeitangestellten bewegen sich die Renten auf einem extrem niedrigen Niveau, oft betragen sie deutlich weniger als die Hälfte des Schweizer Durchschnitts. In der Gastronomie

betragen die PK-Renten der zwei bedeutendsten Vorsorgeeinrichtungen der Branche durchschnittlich 600 bzw. 500 Franken pro Monat.
Die durchschnittliche Rente der Pensionskasse Coiffure & Esthétique beträgt rund 800 Franken und auch im Detailhandel sind die Altersrenten nur ungefähr halb so hoch wie im Schweizer Durchschnitt. Diese deutlichen Unterschiede in der Rentenhöhe zwischen den Geschlechtern sind nicht neu. Sie zeigen sich auch bei den Kapitalauszahlungen: 2017 lagen sie für Männer bei etwa 136 000 Franken und für Frauen 56 600 Franken.
Vor diesem Hintergrund begrüsst die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF, dass der Bundesrat mit dem Reformmodell die schwierige Situation der Frauen im Rentenalter anerkennt und Massnahmen

ergreifen will, um das System der 2. Säule zu modernisieren. Dies ist sozialpolitisch dringend notwendig.
Aus gleichstellungs- und sozialpolitischen Gesichtspunkten bekräftigt der SGF aber seine langjährige Forderung, dass zu diesem Zweck eine Stärkung der ersten Säule vordringlich ist, statt mit den knappen Ressourcen das Leistungsniveau in der zweiten Säule zu erhalten. Denn von Leistungsverbesserungen in der ersten Säule profitieren – im Gegensatz zur zweiten Säule – alle Frauen.

Die umfassende Stellungnahme des SGF finden Sie hier:

2020-05-28_Vernehmlassungsstellungnahme des SGF zur Reform der beruflichen Vorsorge
2020-05-28_Vernehmlassungsstellungnahme des SGF zur Reform der beruflichen Vorsorge

Anerkennung der gemeinnützigen Arbeit in den Gemeinden

Brief an den

Schweizerischer Gemeindeverband
Herr Ständerat Hannes Germann
Laupenstrasse 35
Postfach
3005 Bern

Sehr geehrter Herr Ständerat
Sehr geehrte Damen und Herren

1888 gründeten die gemeinnützigen Frauenvereine in der deutschen und rätoromanischen Schweiz einen Dachverband; den SGF (Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen). Damit bezweckten die lokalen Frauenvereine eine Bündelung ihrer Aktivitäten, um gegenüber staatlichen Organen gestärkt aufzutreten. Die Aufgaben in den Sektionen haben sich geändert, das Engagement der Frauen ist nach wie vor grossartig und wird

erfreulicherweise von den Gemeinden anerkannt und geschätzt. Dafür danken wir Ihnen und Ihren Kollegen und Kolleginnen bestens.

Viele Gemeinden laden bereits heute die Freiwilligen aus Kultur, Sport und den gemeinnützigen Organisationen zu einem Apéro oder Helferanlass ein. Bei diesem Anlass treffen Gemeindevertre-ter/innen mit Freiwilligen zusammen.

Wir gehen in unseren Visionen weiter. Zur besseren Sichtbarkeit der ehrenamtlichen Arbeit – nicht nur, aber auch, der Frauenvereine - möchten wir anregen, dass die Gemeinden wiederkehrend, eine Preisvergabe für „gemeinnütziges Engagement“ lancieren. Damit würde der Bevölkerung – auch den Personen, die sich nicht ehrenamtlich engagieren können oder wollen – aufgezeigt, wie viel gemeinnützige Arbeit in den Gemeinden und Kantonen geleistet wird.

Sie vertreten als Verband eine starke Basis mit 1‘583 Gemeinden und wir bitten Sie, unseren An-stoss „Preisvergabe für gemeinnütziges Engagement“ zu prüfen, an Ihre Mitglieder weiterzuleiten und wenn möglich eine Empfehlung auszusprechen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Über eine Rückmeldung zu unserem Begehren freuen wir uns.

Freundliche Grüsse

SGF - Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen

Béatrice Bürgin, Zentralpräsidentin
Jana Fehrensen, Ressort Marketing


Lenzburg, 26. September 2019

Lohn – Zeit – Respekt – Frauenstreik 2019

„Lohn – Zeit – Respekt“
Dies war das Motto des Frauenstreiks 2019. Hunderttausende von Frauen und auch sie unterstüt-zende Männer und Kinder gingen am 14. Juni auf die Strasse. Besonders bewegend fand ich, dass sich viele junge Frauen zeigten.

Es war eine friedliche, fröhliche, bunte und zeitweise auch laute Kundgebung, die bereits im Vorfeld für viele Texte und Kommentare sowohl in den elektronischen als auch in den Print-Medien gesorgt hatte.

Hat er etwas bewegt, der Frauenstreik?

Ich meine ja.

Plötzlich ist die Frage einer angemessenen weiblichen Vertretung in den Führungsgremien börsenkotierter Unternehmen in den eidgenössischen Räten wieder Thema. Ebenso der Vaterschaftsurlaub. Dass eine so grosse Anzahl von Menschen sich öffentlich für
 

Frauenrechte und für Gleichberechtigung einsetzt, kann nicht ohne Folgen bleiben.

Schön, dass einige SGF-Frauen dem Aufruf gefolgt sind und ebenfalls am „Streik“ teilgenommen haben. Dafür danken wir Ihnen!

Wie wir den Medien entnehmen können, stellen sich viele Frauen, auch und gerade junge Frauen, als Nationalratskandidatinnen zur Verfügung. Unterstützen wir sie mit unseren Wahlzetteln. Auch wenn sich die politischen Haltungen auch von Frauen stark an den Themen und Haltungen der jeweiligen Parteien orientieren, so hat doch eine Frau einen anderen Blick auf die Welt als ein Mann.

Auch hier möchten wir, wie bereits im Bundesrat verwirklicht, halbe-halbe.

Béatrice Bürgin, Zentralpräsidentin SGF